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<channel><title><![CDATA[difcon - difcon-Blog]]></title><link><![CDATA[https://www.difcon.biz/difcon-blog]]></link><description><![CDATA[difcon-Blog]]></description><pubDate>Mon, 15 Dec 2025 23:06:38 +0100</pubDate><generator>Weebly</generator><item><title><![CDATA[COVID-19 und Immobiliendienstleistungen]]></title><link><![CDATA[https://www.difcon.biz/difcon-blog/covid-19-und-immobiliendienstleistungen]]></link><comments><![CDATA[https://www.difcon.biz/difcon-blog/covid-19-und-immobiliendienstleistungen#comments]]></comments><pubDate>Fri, 20 Mar 2020 07:09:46 GMT</pubDate><category><![CDATA[Uncategorized]]></category><guid isPermaLink="false">https://www.difcon.biz/difcon-blog/covid-19-und-immobiliendienstleistungen</guid><description><![CDATA[Wie von uns bereits bekannt gegeben und auf unserer Homepage nachzulesen ist, handeln wir derzeit wie folgt:Aufgrund der Empfehlung der Bundesregierung und um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, werden wir&nbsp;vorerst bis einschlie&szlig;lich 13. April 2020&nbsp;auf pers&ouml;nliche Termine verzichten. Video- und Telefonkonferenzen sind selbstverst&auml;ndlich unver&auml;ndert m&ouml;glich. Wir bitten, in der n&auml;chsten Zeit s&auml;mtliche Fragestellungen und Sachverhalte soweit m&oum [...] ]]></description><content:encoded><![CDATA[<div class="paragraph"><span style="color:rgb(129, 129, 129)">Wie von uns bereits bekannt gegeben und auf unserer Homepage nachzulesen ist, handeln wir derzeit wie folgt:</span><br /><span style="color:rgb(255, 0, 0)">Aufgrund der Empfehlung der Bundesregierung und um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, werden wir&nbsp;</span><strong style="color:rgb(255, 0, 0)">vorerst bis einschlie&szlig;lich 13. April 2020</strong><span style="color:rgb(255, 0, 0)">&nbsp;auf pers&ouml;nliche Termine verzichten. Video- und Telefonkonferenzen sind selbstverst&auml;ndlich unver&auml;ndert m&ouml;glich. Wir bitten, in der n&auml;chsten Zeit s&auml;mtliche Fragestellungen und Sachverhalte soweit m&ouml;glich telefonisch oder per E-Mail mit uns abzukl&auml;ren.</span><br /><br /><font color="#ff0000">Pers&ouml;nliche Besprechungen bzw. Kontakte werden nur in Notf&auml;llen &bdquo;Gefahr in Verzug&ldquo; umgesetzt unter Beachtung der beh&ouml;rdlichen Auflagen.</font><br /><font color="#515151">Das unsere Ma&szlig;nahmen den rechtlichen Vorgaben entsprechen und korrekt sind beschreibt jetzt auch ein Artikel von Hrn. Mag. Kothbauer.</font><br /></div>  <div class="paragraph">Mag. Christoph Kothbauer schreibt in seinem Newsletter am 19.03.2020 wie folgt:</div>  <div class="paragraph"><em>In der Reihe unserer Informationen &uuml;ber wohn- und immobilienrechtliche Aspekte, die mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, beleuchten wir heute die Frage, ob und in welchem Umfang vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Verkehrsbeschr&auml;nkungen seitens der Immobilienwirtschaft &uuml;berhaupt noch Dienstleistungen erbracht werden d&uuml;rfen. <br /><br />&#8203;In der gegenw&auml;rtigen Situation sind jedenfalls Verantwortung und Sensibilit&auml;t gefragt. Vorrangig geht es darum, bei s&auml;mtlichen Leistungen genau zu unterscheiden, ob sie dringend (im Sinne von unaufschiebbar) sind, oder aber ob ein Aufschub unter einer sorgf&auml;ltigen Abw&auml;gung aller Interessen m&ouml;glich erscheint.</em><br /><em>Eine erste &ndash; ausdr&uuml;cklich unverbindliche &ndash; Analyse f&uuml;hrt uns zu folgendem Bild:</em><br /><em>Beispiele f&uuml;r Immobiliendienstleistungen, die zurzeit jedenfalls zu unterlassen bzw zu verschieben sind:</em><br /><em>&bull; Jeglicher Kundenkontakt in den Gesch&auml;ftsr&auml;umlichkeiten.<br />&bull; Eigent&uuml;merversammlungen.<br />&bull; Objektbesichtigungen (hinsichtlich im Versorgungsinteresse liegender dringender F&auml;lle wird eine Klarstellung, um die sich der Fachverband der Immobilien- und Verm&ouml;genstreuh&auml;nder bem&uuml;hen wird, abzuwarten sein).<br />&bull;Routinem&auml;&szlig;ige Objektbegehungen.</em><br /><em>Beispiele f&uuml;r Immobiliendienstleistungen, die zurzeit durchgef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen:</em><br /><em>&bull; S&auml;mtliche Leistungen die fernschriftlich, am Telefon, via E-Mail, im Internet oder im Wege sonstiger elektronischer Medien erbracht werden.<br />&bull; &Uuml;bergaben von Miet- und Kaufgegenst&auml;nden zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten.<br />&bull; Zur&uuml;ckstellungen von Mietgegenst&auml;nden zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten.<br />&bull; Objektbegehungen bei Gefahr im Verzug.<br />&bull; Durchf&uuml;hrung dringender, unaufschiebbarer Arbeiten in den Objekten.</em><br /><em>In allen F&auml;llen, in denen ein Kundenkontakt am Ort der Immobilie stattfinden darf, wird man sich in der aktuellen Situation in besonderem Ma&szlig;e um ein &bdquo;Setting&ldquo; bem&uuml;hen, das den physischen Kontakt auf ein m&ouml;glichst geringes Ausma&szlig; reduziert oder gar vermeidet. Die Vorgabe, dass dort, wo noch ein Kundenverkehr zul&auml;ssig ist, ein k&ouml;rperlicher Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist, wird sehr leicht befolgt und sogar &uuml;bererf&uuml;llt werden k&ouml;nnen.</em><br /><em>PS: Im Bundesland Tirol und in (weiteren) Quarant&auml;negebieten wird in besonderem Ma&szlig;e die weitere Entwicklung (bzw die Erlangung von gesicherten Erkenntnissen &uuml;ber Ausnahmen im Hinblick auf T&auml;tigkeiten, die der Grundversorgung dienen) abgewartet werden m&uuml;ssen.</em></div>  <div class="paragraph">Weitere und tiefergehende Informationen entnehmen Sie dem Newsletter von Hrn. Mag. Kothbauer, welchen Sie unter&nbsp;https://www.kothbauer.co.at abonierbar.</div>  <div class="paragraph">F&uuml;r unseren Arbeitsalltag bedeutet dies:<br /><br /><font color="#626262">Am Beispiel einer Bestandsgegenstandsr&uuml;ckgabe, dass der Mieter die R&auml;umlichkeit aufsperrt und sich danach ins Freie zur&uuml;ckzieht und abwartet. Wir besichtigen alleine den Mietgegenstand und dokumentieren die R&uuml;ckgabe sowie etwaige M&auml;ngel. Danach werden dem Mieter mit geb&uuml;hrenden Abstand unsere Feststellungen mitgeteilt. Das Protokoll wird unterschrieben bzw. ein Termin f&uuml;r die M&auml;ngelbehebung (sofern zeitlich m&ouml;glich) vereinbart. Schl&uuml;ssel werden &uuml;bergeben und umgehend gereinigt. Wie gehabt erh&auml;lt der Mieter danach am Postweg die Kautionsabrechnung.</font><br /></div>]]></content:encoded></item></channel></rss>